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PRIVATER FLUGPLATZ SERRES – LA BÂTIE MONTSALÉON

ERTEILUNG EINER NUTZUNGSGENEHMIGUNG

SIE MÜSSEN DIE GÜLTIGE GENEHMIGUNG ERHALTEN HABEN, BEVOR SIE DEN FLUGPLATZ NUTZEN KÖNNEN.

Liebe Freunde des Flugplatzes Serres - La Batie Montsaléon!

Ab dem 30. Juni 2025 hat die Verwaltung den Status des Flugplatzes geändert, wodurch sich die Nutzungsbedingungen ändern.

Der Flugplatz hat nicht mehr den Status eines zugelassenen Flugplatzes mit eingeschränkter Nutzung und erhält seinen ursprünglichen Status als Privatflugplatz zurück. Dies erleichtert die Organisation.

Künftig gilt jeder Pilot eines Segelflugzeugs, Leichtflugzeugs oder Ultraleichtflugzeugs als Gast des Eigentümers und muss sich über diese Website in die gesetzliche Liste eintragen lassen, ebenso wie sein Flugzeug.

Diese Gästeliste wird den Luftfahrtbehörden und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

In der Praxis:

• Jeder Pilot und jedes Flugzeug muss in dieser Liste eingetragen sein.

• Nach der Registrierung auf diesem Internetportal wird die Genehmigung per E-Mail an den Antragsteller zurückgesandt, der sie ausdrucken und zusammen mit seinen Pilotenunterlagen aufbewahren muss, um sie bei Bedarf dem Verwalter oder den Behörden (z. B. der Luftfahrtpolizei) vorlegen zu können.

• Der Fahrer ist dafür verantwortlich, Kollisionen seines Fahrzeugs mit Flugzeugen zu verhindern.

• Flugzeuge haben immer Vorrang vor allen Personen, die sich mit einem Fahrzeug oder zu Fuß fortbewegen. Der Fahrer muss sich gegebenenfalls vergewissern, dass sich keine Flugzeuge in der Nähe befinden, bevor er die Landebahn befährt.

• Gemäß den Vorschriften führt der Eigentümer des Flugplatzes Listen der Personen und Flugzeuge, die eine Nutzungsgenehmigung erhalten haben.

• Der Betreiber behält sich das Recht vor, Genehmigungen bei Verstößen gegen die Vorschriften auszusetzen. Nicht identifizierte Personen und Fahrzeuge dürfen die Landebahn nicht befahren.

• Als Inhaber einer Nutzungsgenehmigung können Sie andere Personen auf den Flugplatz mitbringen, sind jedoch für diese Personen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren sind auf dem Flugplatz nur in Begleitung einer bereits zugelassenen und verantwortlichen Person zugelassen. Hunde sind auf der Landebahn und den Parkplätzen für Segelflugzeuge und Flugzeuge verboten und müssen an anderer Stelle an der Leine geführt werden.

• Der Flugplatz ist unterteilt in einen Manövrierbereich (Landebahn), einen Verkehrsbereich (Parkplätze, Rollwege) und einen „stadtseitigen” Bereich, wie z. B. den Campingplatz oder das Restaurant. Da keine physische Trennung vorhanden ist, müssen Restaurantgäste und Campingplatzbesucher hier besondere Vorsicht walten lassen.

• Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Segelflugzeug- und Ultraleichtflugzeuganhängern auf dem Flugplatz ohne Anwesenheit ihres Besitzers strengstens verboten ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

EINEN ANTRAG AUF ZULASSUNG STELLEN
Einhaltung der DSGVO